„Brauche ich einen Steuerberater, wenn ich Software habe?" – und umgekehrt. Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen beides, nur in anderer Aufteilung. Hier die reale Kostenrechnung.
Was eine Steuerkanzlei kostet
Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grobe Richtwerte pro Jahr:
| Betrieb | Laufende Buchhaltung | Jahresabschluss + Steuererklärungen |
|---|---|---|
| Solo-Freelancer EÜR | 100–400 € (USt & EÜR-Anlage) | 400–900 € |
| Kleinunternehmen, 100 Belege/Monat | 1.500–4.000 € | 900–2.000 € |
| GmbH (Bilanz) | 3.000–8.000 € | 2.000–5.000 € |
Die Kanzlei übernimmt dafür: buchen, Jahresabschluss, USt-Jahreserklärung, Betriebsprüfung-Verteidigung, Beratung. Das ist wertvoll – aber die laufende Belegerfassung und Rechnungsstellung können Sie selbst deutlich günstiger machen.
Was Online-Buchhaltungssoftware kostet
| Modell | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Basis-Tool (Accountable, Kontist) | 0–200 € |
| Vollversion EÜR (sevdesk, Lexware Office) | 180–500 € |
| Bilanz-fähig (Collmex, Module) | 120–600 € |
| Full-Service-Buchhaltung als Service | 1.800–6.000 € |
Die Software übernimmt: Rechnungen, OCR, Bankabgleich, USt-Voranmeldungen (teils direkt an ELSTER), EÜR-Vorbereitung, Belegarchiv.
Das Mischmodell ist der Standard
In der Praxis funktioniert diese Aufteilung am besten:
- Sie: Rechnungen schreiben, Belege scannen, Bankabgleich prüfen (15–60 Min./Monat, Software-Kosten 15–30 €/Monat)
- Kanzlei: Jahresabschluss, Steuererklärungen, Sonderfragen (einnahmenabhängig, s. o.)
So sparen Sie gegenüber der reinen Kanzlei-Buchhaltung typischerweise 1.500–4.000 €/Jahr bei vergleichbarer Qualität – weil die teure Kanzleistunde nicht für Routinetätigkeiten verschwendet wird.
Rechenbeispiel: Kleinunternehmen mit 120 Belegen/Monat
- Reine Kanzlei-Buchhaltung: ca. 3.600 €/Jahr
- Mischmodell (sevdesk Vollversion + Kanzlei nur Abschluss): 350 € Software + 1.400 € Kanzlei ≈ 1.750 €
- Ersparnis: rund 1.850 €/Jahr, bei mehr Transparenz in Echtzeit
Wann die Software allein reicht
- Solo-Freelancer mit EÜR und überschaubaren Verhältnissen: Accountable oder Kontist decken Rechnung + USt + Einkommensteuer-Vorbereitung ab; die Erklärung selbst ist in überschaubaren Fällen mit WISO/Smartsteuer nebenbei möglich.
- Kleinunternehmer im § 19-Modus: kaum USt-Themen, EÜR mit Software reicht oft ganz.
Wann die Kanzlei (fast) unverzichtbar ist
- Bilanzierungspflicht (GmbH, UG, oHG über Grenzen): Jahresabschluss will geprüft sein
- Grenzüberschreitende Fälle: Reverse-Charge, OSS, Drittlandsbelege
- Betriebsprüfung: der Berater ist Ihre Stimme gegen das Finanzamt
- Holding-Strukturen, WES-Zugehörigkeit, Gesellschafterwechsel
Hybride Modelle
Zwischen „nur Software" und „volle Kanzlei" liegen Service-Anbieter:
- Run my accounts (CH/DE): Belege rein, fertiges Buch raus – inklusive Kanzleipartner
- Klara: Software plus Steuerberatung als Paket
- Kanzleien mit eigenem Online-Tool: viele Kanzleien arbeiten inzwischen selbst mit sevdesk/Lexware Office und übernehmen die laufende Buchung
Fazit
Die Frage „Software oder Kanzlei?" ist meist falsch gestellt. Richtiger: Welche Routine erledigt die Software, was bleibt bei der Kanzlei? Mit einem Mischmodell sparen die meisten Unternehmen 30–50 % der Buchhaltungskosten bei besserer Übersicht. Prüfen Sie im Anbieter-Vergleich, welche Programme DATEV/Kanzlei-Anbindung bieten, und fragen Sie Ihre Kanzlei, mit welchem Programm sie zusammenarbeiten will.
Stand: September 2026 – Honorarangaben sind Richtwerte nach StBVV, kein Beratungsangebot.
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